Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof wird in aller Regel als Revisionsgericht tätig. Dabei trifft er grundsätzlich keine eigenen Tatsachenfeststellungen, sondern beschränkt sich auf die rechtliche Überprüfung der Entscheidung des Instanzgerichts, an dessen tatsächliche Feststellungen er grundsätzlich gebunden ist. In Zivilsachen befasst sich der Bundesgerichtshof überwiegend mit den Rechtsmitteln der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde und der Rechtsbeschwerde. Rund 80 % der Verfahren sind Nichtzulassungsbeschwerden, mit denen zunächst eine Zulassung der Revision gegen ein Berufungsurteil begehrt wird. Solche Nichtzulassungsbeschwerden sind aufgrund der Übergangsvorschrift des § 26 Nr. 8 EGZPO nur zulässig, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer einen Betrag von EUR 20.000,- übersteigt.
Umfassende Informationen zu der Besetzung und den Zuständigkeiten der einzelnen Zivilsenate des Bundesgerichtshofs und zu der Anzahl und Art sowie zu der statistischen Dauer und Erfolgsaussicht der verschiedenen Rechtsmittelverfahren sind auf der Homepage des Bundesgerichtshofs zusammengestellt. Dort können auch die einzelnen Entscheidungen und Pressemitteilungen des Bundesgerichtshofs abgerufen werden.