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Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof wird in aller Regel als Revisionsgericht tätig. Dabei trifft er grundsätzlich keine eigenen Tatsachenfeststellungen, sondern beschränkt sich auf die rechtliche Über­prüfung der Entscheidung des Instanzgerichts, an dessen tatsächliche Feststellungen er grund­sätzlich gebunden ist. In Zivilsachen befasst sich der Bundesgerichtshof überwiegend mit den Rechtsmitteln der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde und der Rechts­beschwerde. Rund 80 % der Verfahren sind Nichtzulassungsbeschwerden, mit denen zunächst eine Zulassung der Revision gegen ein Berufungsurteil begehrt wird. Solche Nicht­zulassungsbeschwerden sind aufgrund der Übergangsvorschrift des § 26 Nr. 8 EGZPO nur zulässig, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer einen Betrag von EUR 20.000,- übersteigt.

Umfassende Informationen zu der Besetzung und den Zuständigkeiten der einzelnen Zivil­senate des Bundesgerichtshofs und zu der Anzahl und Art sowie zu der statistischen Dauer und Erfolgsaussicht der verschiedenen Rechtsmittelverfahren sind auf der Homepage des Bundes­gerichtshofs zusammengestellt. Dort können auch die einzelnen Entscheidungen und Presse­mitteilungen des Bundesgerichtshofs abgerufen werden.

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